P&R Container Krisenmanagement!-Rechtsanwalt Dr. Thomas Pforr

Montag, 19.03.2018
Autor: Red. LG

Diese Schiff­fonds waren nahezu gänzlich auf Container oder Tankschiffe konzentriert.Durch sinkende Auslastungsraten im Schiffverkehr für Containerschiffe reduziert sich konsequent nachgelagert der Bedarf an Schiffscontainern. Mit sinkender Nachfrage nach Schiffscontainern fallen die Umsatz- und Gewinnzahlen der Containervermieter. Daraus wiederrum generiert sich ein evidentes Kapitalanlagenrisiko bei Containerinvestments aller Art.

Auch ohne die sinkende Nachfrage war und ist der Containermarkt sehr eng. Möglicherweise ist P&R Container gegenwärtig mit diesen konkreten Risiken konfrontiert.

Die Totaleinstellung des Vertriebes von P&R Containerinvestments sowie Zahlungsaufschübe ver­zeichnen hier ein deutliches Bild. Weitergehende Stellungnahmen, welche auf eine Normalisierung des Geschäftsbetriebs hindeuten, sind nicht bekannt. Die zuständigen Organe von P&R Container dürften akut mit Krisenabwehr befasst sein.

Es ist dem Investmentmodell P&R Container, vor allem aber den dort investierten Anlegern, dringend zu wünschen, dass das Krisenmanagement der handelnden Organe des Unternehmensverbundes P&R Container zum Erfolg führt und sich der Geschäftsbetrieb stabilisiert.

Allein dies ist aufgrund der Gesamtmarktlage sowie der vorbenannten Indizien eher unwahrscheinlich. Bereits jetzt sollte jedem Anleger bewusst sein, dass bei einem Scheitern des Geschäftsmodells P&R Container und einer etwaigen Insolvenz der Totalverlust droht.

Die Anlagekategorien teilen sich auf in Anleger Direktinvestment sowie Anleger die an der Container­vermietung schuldrechtlich beteiligt sind. Beide Anlegergruppen sind bei Scheitern des Geschäfts­modells und dem Risiko des Verlusts ihres Anlagekapitals anteiliger oder vollständiger Höhe aus­gesetzt.

Sollten die Anleger, welche in die Form des Direktinvestments investiert haben, Eigentümer des je­weiligen Containers sein, was eine entsprechende Zuordnung beispielsweise durch Seriennummern EDV-mäßige Kennzeichnung oder Ähnliches voraussetzt, trifft diese Anleger über das Risiko des Kapitalanlageverlusts hinaus möglicherweise weitergehende Haftung für etwaige Standgebühren, Ver­kehrssicherungspflichten oder Sonstige, die im Recht des Eigentums am Container diametral gegen­überstehende Pflichten aus dem Eigentum am Container.

Insofern empfiehlt es sich rechtzeitig aus Anlegerperspektive sämtliche juristischen wie wirt­schaftlichen Vorkehrungen zu treffen, um sowohl das Anlagekapitalverlustrisiko als auch ein etwaiges Nachhaftungsrisiko bestmöglich auszuschließen bzw. zu minimieren.

Dazu sollte selbstverständlich Rechtsrat des Anlegers für seinen konkreten Fall eingeholt werden, um zumindest hinsichtlich der verschiedenen Beteiligungsmodelle bei P&R Container die potentielle Nach­haftung über das Anlagekapital hinaus prüfen zu lassen und idealiter auszuschließen.

Darüber hinaus haben sowohl die Anleger wie auch die Vertriebsmitarbeiter ein vitales Interesse daran, möglicherweise wirtschaftliche Lösungen, wie die Wiederherstellung des normalen Geschäfts­betriebs, zu ermöglichen, durch aktive Mitwirkung zu unterstützen.

Dr. Thomas Pforr/ Rechtsanwalt  http://www.rechtsanwaltskanzlei-pforr.de/ 

 

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