Exporo-Zinsland und andere Crowdfundingplattformen und das mit dem Totalverlustrisiko für den Anleger

Mittwoch, 31.05.2017
Autor: Red. LG

Grund dafür war auch das dafür gewählte Finanzinstrument des Nachrangdarlehens. In der Konsequenz bedeutet dies dann natürlich ein 100% Totalverlustrisiko für den Anleger. Nicht gedacht hatte der Gesetzgeber aber aus unserer Sicht nicht, daß über Crowdfunding dann Geld für Immobilienprojekte eingesammelt werden sollte.

Das aber ist mittlerweile zum großen Geschäft für die Crowdfundingplattformen wie Exporo, Zinsland und weitere hier nicht genannte Unternehmen, geworden, so Thomas Bremer von diebewertung.de aus Leipzig. Mittlerweile macht Immobiliencrowdfunding fast 50% des eingesammelten Kapitals aus welches im Crowdfundingbereich eingesammelt wird und wurde.

Hier geht es nicht um 50.000 Euro für eine coole Idee die man umsetzen will, sondern hier geht es immer um 6 und 7 stellige Beträge die man von Anlegern einsammelt. Risikokapital mit dem Makel der Möglichkeit des Totalverlustes für die Anleger.

So hat die BaFin übrigens Crowdfunding aus ihrer Sicht beschrieben:

Der Begriff Crowdfunding ist heute in aller Munde. Dabei geht es um die Finanzierung von Vorhaben durch eine Vielzahl von Personen, die so genannte Crowd, die über das Internet als Anleger gewonnen werden. Crowdfunding ist eine Alternative zur traditionellen Finanzierung durch Banken, mit der insbesondere für soziale, karitative oder kreative Projekte Geld eingesammelt wird. Häufig wird Crowdfunding aber auch von Start-up-Unternehmen zur Kapitalbeschaffung genutzt. Werbung und Vermittlung laufen meist über spezielle Internet-Plattformen. Wenn Sie sich für eine Investition in ein Crowdfunding-Projekt interessieren, sollten Sie die Besonderheiten dieser Anlageform kennen.

In der Praxis kommen vor allem vier Modelle des Crowdfunding vor:

  • Das spendenbasierte Crowdfunding (Donation-based Crowdfunding):
    Die Geldgeber spenden während eines bestimmten Zeitraums Geld für ein konkretes Projekt oder einen bestimmten Zweck, ohne hierfür eine Gegenleistung zu erhalten.
  • Das gegenleistungsbasierte Crowdfunding (Reward-based Crowdfunding):
    Die Geldgeber erhalten eine symbolische Gegenleistung, aber kein Geld. Beispielsweise werden die Namen der Spender im Abspann eines mitfinanzierten Films genannt oder sie erhalten zum Dank eine signierte CD oder aber persönliche Gegenstände des Künstlers, dessen Werk mitfinanziert wurde.
  • Das kreditbasierte Crowdfunding (Crowdlending oder Lending-Based Crowdfunding):
    Die Geldgeber erhalten das Versprechen, dass ihnen der eingesetzte Betrag mit oder ohne Zinsen zurückgezahlt wird.
  • Das Crowd Investing (Equity-based Crowdfunding):
    Der Geldgeber erhält eine Beteiligung an zukünftigen Gewinnen des finanzierten Projekts. Wenn das Investment mit Wertpapieranlagen verbunden ist, kann er auch Anteile oder Schuldinstrumente erhalten; er spekuliert also auf eine finanzielle Rendite.

Nun hatten auch die Verbraucherzentrale Bundesverband versucht, das Immobiliencrowdfunding wieder Prospektpfiichtig machen zu lassen über eine Anpassung des Kleinanlegerschutzgesetzes. Dem will die Politik scheinbar derzeit nicht nachkommen, sondern erstmal abwarten bis zum Jahre 2019 und sehn, wie sich das entwickelt.Bis dahin könnte dann so mancher Anleger auf der Strecke geblieben sein.

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