Die Rolle des Notartermins beim Immobilienverkauf

Montag, 18.06.2018
Autor: Red. LG

Wenn der Käufer für eine Immobilie gefunden ist, geht es zum Notar. Doch welche Fallstricke lauern im Hinblick auf Notarvertrag und -termin? Der erfahrene Immobilienspezialist Sascha Rückert aus Wiesbaden informiert über die offizielle Seite des Verkaufs und kennt genau die Abläufe, Aufgaben und Kosten.

„Vereinbarungen über Grundstücksgeschäfte bedürfen in Deutschland immer der notariellen Beurkundung“, so Sascha Rückert, Geschäftsführer des gleichnamigen Immobilienunternehmens. „Darum gilt es, sich zeitnah um einen Notartermin für den Immobilienverkauf zu bemühen, den wir gerne in unserem Service mit allen Beteiligten abstimmen und dann vereinbaren.“

Der Notar gibt den Verkäufern und Käufern ein hohes Maß an Sicherheit. Denn formelle Fehler in der Vertragsgestaltung oder dem komplexen Prozess des Eigentümerübergangs werden damit vermieden. „Wir weisen allerdings auch immer darauf hin, dass es wichtig ist, im Vorfeld schon die Bonität des potentiellen Käufers zu prüfen und sich vor dem Notartermin bereits die Finanzierungsbestätigung aushändigen zu lassen. Denn sonst fällt enormer Aufwand an und kann mit einer bösen Überraschung enden“, erklärt der Wiesbadener Immobilienexperte.

Im Folgenden fordert der Notar die wichtigsten Angaben zu Verkäufer, Käufer, Makler, Objekt und Kaufpreis an und setzt einen Entwurf für den Kaufvertrag auf. Die Immobilienspezialisten von Rückert Immobilien prüfen gemeinsam mit ihren Kunden die Inhalte des Vertrags und klären vorab aufkommende Fragen. Beim Beurkundungstermin selbst gleicht der Notar die Personalien der anwesenden Personen ab, wofür gültige Ausweisdokumente nötig sind. Dann wird der Kaufvertrag verlesen. Hierbei dürfen sowohl Käufer als auch Verkäufer jederzeit weitere Verständnisfragen stellen, die der Notar dann verständlich beantwortet. Zur Unterstützung stehen die Immobilienprofis von Rückert Immobilien auch vor Ort zur Seite. Sind dann beide Parteien mit den Vertragsinhalten einverstanden, besiegeln sie den Immobilienverkauf mit ihrer Unterschrift.

Doch damit ist die Arbeit des Notars noch längst nicht getan. Denn um in den darauffolgenden Wochen die Abwicklung des Verkaufs reibungslos über die Bühne zu bringen, holt dieser Genehmigungen und Zeugnisse ein, übernimmt notwendige Anzeigen bei Behörden, kümmert sich um die Umschreibung des Eigentums im Grundbuch und fordert zur Kaufpreiszahlung auf. Die allgemeinen Notarkosten trägt dabei in der Regel der Käufer. Der Verkäufer muss allerdings auch Kosten für die Lastenfreistellung bzw. die Löschung etwaiger Grundschulden im Grundbuch einkalkulieren.

„Im Verkaufsprozess ist der Notartermin ein offizieller und wichtiger Schritt, den wir gerne für unsere Kunden vorbereiten und begleiten“, so Sascha Rückert. „Und wie schon im Vorfeld bei der Suche nach einem geeigneten Käufer unterstützen wir unsere Kunden mit unserem Service bis zum erfolgreichen Abschluss und sind auch bei der Objektübergabe dabei. So sind Verkäufer auf der sicheren Seite und werden umfassend von uns betreut.“

Informationen zu diesem und vielen weiteren Themen wie Verkauf einer Immobilie Wiesbaden, Immobilienverkauf Wiesbaden oder Wohnung in Wiesbaden auf https://www.rueckert-immobilien.de zu finden.

Rückert Immobilien
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